Flüchtlingskinder
Für Kinder muss eine Flucht ganz besonders schrecklich sein, meint ihr nicht? Viele haben gesehen, wie ihre Häuser zerstört und ihre Eltern oder Verwandten umgebracht wurden. Während sie umherziehen, haben sie ständig Angst, bekommen nicht genug zu essen und werden oft krank. Zahlreiche Mädchen und Jungen überleben die Flucht nicht.
Die Hälfte der 65,3 Millionen Menschen, die zurzeit auf der Flucht sind, sind Kinder. Viele sind ohne ihre Familie unterwegs:
- Sie wurden von ihren Familien allein nach Europa geschickt, damit sie in Sicherheit sind.
- Sie haben ihre Familie im Krieg verloren.
- Sie haben ihre Familie auf der Flucht verloren; an Orten, wo ganz viele Flüchtlinge auf einmal mit dem Boot landen oder wo sie an einer Grenze aufgehalten werden, herrscht Chaos und Gedränge. Manche Familienmitglieder sterben auch auf der Flucht.
Deutschland und Schweden haben weltweit die meisten „unbegleitete Flüchtlingskinder“, wie der Fachausdruck heißt, aufgenommen. In Deutschland waren es 2015 14.400 Mädchen und Jungen. Die meisten kamen aus Afghanistan und Syrien. Hier kümmert sich zunächst meist das Jugendamt um sie. Findet man Verwandte von ihnen, können die Kinder zu ihnen ziehen. Ansonsten wohnen sie in speziellen Unterkünften. Manchmal werden Flüchtlingskinder auch in Pflegefamilien untergebracht.
Flüchtlingskinder, die alleine sind, müssen besonders geschützt werden. Das ist ein Kinderrecht. Flüchtlingskinder haben zum Beispiel ein Recht auf Bildung. Es ist wichtig, dass sie zur Schule gehen, die Sprache lernen und Freunde finden. Aber es fehlen immer wieder freie Plätze in Schulen und Sprachkursen.
Die Kinderrechtskonvention stellt Flüchtlingskinder in allen Ländern der Welt unter besonderen Schutz:
„Die Länder sorgen dafür, dass ein Flüchtlingskind Schutz erhält und ihm geholfen wird, seine Rechte wahrzunehmen. Es ist egal, ob es von seinen Eltern/einer anderen Person begleitet wird oder ob es allein ist.“
„Die Länder tun alles, um das Kind zu schützen, ihm zu helfen und um die Eltern/andere Familienangehörige ausfindig zu machen. Gelingt dies nicht, müssen sie es genauso schützen wie jedes andere Kind, das aus irgendeinem Grund ohne seine Familie lebt.“
Art. 22, 1 + 2 der UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989; Deutschland hat am 5.4.1992 versprochen, diese Konvention (Vereinbarung) in die Tat umzusetzen.
Quelle: Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR: Global Trends 2015