Was ist durch die Kinderrechtskonvention besser geworden?

Lachende Schulkinder. (Quelle: Jens Großmann)

Seit 1989, als die Kinderrechtskonvention festgelegt wurde, hat sich einiges getan – hier nur einige Beispiele:

Recht auf Geburtsurkunde: Mehr als die Hälfte aller Kinder (65 Prozent) weltweit hat inzwischen eine Geburtsurkunde – nur so haben die Mädchen und Jungen die Möglichkeit, eine Schule zu besuchen. Ohne diese Urkunde gäbe es die Kinder für die Behörden gar nicht, und deshalb dürfen sie auch nicht zur Schule gehen.

Recht auf Schule: Die Regierungen z. B. in Äthiopien, Kenia, Uganda und Malawi haben die Gebühren für den Besuch von Grundschulen abgeschafft. Dadurch können dort auch arme Familien ihre Kinder zum Unterricht schicken.

Recht auf genügend Essen: Immer weniger Kinder sind unterernährt.

Recht auf Gesundheit: Immer weniger kleine Kinder sterben: 1990 wurden fast 13 Millionen Kinder nicht älter als fünf Jahre. Heute sind es noch fast 6 Millionen Kinder.
Viel mehr Kinder als früher werden gegen die Krankheit Polio (Kinderlähmung) geimpft. Dadurch ist die Krankheit fast ganz verschwunden.

Recht auf Schutz vor schädlicher Kinderarbeit: Weniger Kinder müssen arbeiten – im Jahr 2000 waren es noch 246 Millionen, heute sind es 168 Millionen Kinder.